
![]() | Mindestalter: 14 Voraussetzung: keine Nothelferkurs, Verkehrskunde & Grundkurs: nicht notwendig Lernfahrausweis: nein Begleitperson: nicht erforderlich Berechtigung: Kategorien M | |
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen. |
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
- das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.


1. Gesuch Lernfahrausweis:

Obwohl für die Kategorie M kein Lernfahrausweis nötig ist, füllen Sie das Anmeldeformular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus. (Sie können es auch hier "FORMULAR" runterladen)
2. "Vereinfachte" Theorie-Prüfung

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.
Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler.
Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.
Eine bestandene Prüfung ist 2 Jahre gültig.
![]() | Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I) | |
3. Praktische Prüfung
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.