TAXI Fahrschule
Berufsmässiger Personen Transport BPT (Code 121 + 122)
Mindestalter: 17 Jahre für F - 19 Jahre für B, B1, C, C1
Fahrpraxis: min. 1 Jahr dessen Kategorie
Lernfahrausweis: Nein
Begleitperson: Nein
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B, B1, C, C1 oder F (höchstens 8 Sitzplätze, exkl. Führersitz).
(Berufsmässiger Personentransport mit Elektro-Rikschas brauchen keine Bewilligung)
Rechtliche Grundlagen Verkehrszulassungsverordnung (VZV) (gültig seit 1.4.2003)
Die bis Ende März 2003 existierende Taxi-Kategorie D1 gibt es nicht mehr. Neu braucht, wer berufsmässig mit einem Personenwagen (höchstens 8 Sitzplätze exkl. Führersitz und höchstens 3,5 t ((über 3,5 t braucht es Kat. C1)) Gesamtgewicht) Personen transportieren will, die Kategorie B plus die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT).
Wer mehr als 8, aber maximal 16 Personen transportieren will, benötigt (unabhängig vom Fahrzeuggewicht) die neue Kategorie D1.
Für Personentransporte über 16 Personen benötigt man die Kategorie D.
Fahrpraxis und Bewilligung
Wer mit Fahrzeugen berufsmässig Personen transportieren will, muss während mindestens einem Jahr regelmässig ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie oder einer höheren Kategorie klaglos geführt haben. Für BPT der Kat. C & C1 kann die Fahrpraxis von Kat. B angerechnet werden.
Nach bestandener praktischer Prüfung wird die Bewilligung auf dem Führerausweis mit einem Verfügungscode "121" eingetragen. (oder Code "122" sofern nicht der ARV unterstellt, also keine Theorieprüfung abgelegt werden musste.)
Mehr zu Code 122 weiter unten bei der Zusatz-Theorieprüfung, bei Schulbus bis 8 Plätze, exkl. Führersitz, bis 3.5t und Code "122".
Ausnahmen
Die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ist nicht erforderlich für:
a) die berufsmässige Beförderung von verletzten, kranken oder behinderten Personen in dazu eingerichteten und mit besonderen Warnvorrichtungen ausgerüsteten Fahrzeugen, wenn:
- ausschlisslich verletzte, kranke oder behinderte Betriebsangehöhrige in betriebseigenen Fahrzeugen befördert werden,
- Fahrzeugführer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Polizei, der Militärverwaltung, dem Zivilschutz oder der Feuerwehr am Strassenverkehr teilnehmen und dies von der Behörde bewilligt wurde.
b) berufsmässige Personentransporte, bei denen der Fahrpreis in andere Leistungen eingerechnet wird und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt.
Stadt Kunde Prüfung (Taxifachprüfung)
Wer in der Stadt ZH oder am Flughafen ZH Taxifahren möchte benötigt zusätzlich die Stadtkundeprüfung.
Weitere Informationen zu der kantonalen Taxi Bewilligung: "Taxi Stadt Zürich"
Weiter Informationen von der Stadtpolizei Zürich: "ZH Taxibüro" und das "Taxigesetz"
Weiter Informationen dazu bei der Stadtpolizei: "Stadtpolizei"
Ausbildung: "Taxi-Schule-Zürich"
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Obwohl für den berufsmässigen Personentransport kein Lernfahrausweis nötig ist,
füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" trotzdem aus.
Der Sehtest auf dem Formular ist NICHT nötig, da später noch eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung statt findet.
Während der Dauer der Fahrpraxis & min. der letzten 12 Monate darf keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen werden, die zum Ausweisentzug geführt hat.
2. Medizinische Untersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins.
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen zur:
- theoretischen Prüfung (für BPT Code 121) oder direkt zur praktischen Prüfung. (für BPT Code 122)
1. Gebe ein: PLZ und Ort
2. Wähle dann a) Arzt und b) Stufe 2
3. Zusatz-Theorieprüfung "ARV 2" (nicht nötig wenn im Besitz der Kat. C, C1, D oder D1)
An einer Zusatztheorie-Prüfung für berufsmässige Führer müssen Sie nachweisen,
dass Sie die gültige Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) kennen.
Der Theorieunterricht kann in der Fahrschule besucht werden. (siehe Daten bei "Standorte")
Die Theorieprüfung wird am Computer abgelegt. 30 Fragen, max. 3 Fehler.
Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
Schulbus bis 8 Plätze, exkl. Führersitz, bis 3.5t
Gehört der Schulsbus der Gemeinde oder der Schule: dann gilt keine Gewerbsmässigkeit. Es genügt daher die Kat. B (Auto).
Gehört der Schulbus jedoch einer anderen Institution: dann genügt Code 122. Keine Theorieprüfung, aber eine praktische Prüfung.
Code "122" (nicht ARV 2 pflichtig)
Inhaber der Kategorie B, B1 oder F müssen die Prüfung der Zusatztheorie nicht ablegen, wenn sie ausschliesslich (also keine anderen Transporte) berufsmässige Personentransporte durchführen mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.
Denn sie sind nicht der ARV 2 unterstellt (ARV 2 Art. 4).
Dies gilt für Transporte:
- von Behinderten, Schülern und Arbeitern
- mit Fahrzeugen, die zum Kranken- und Verwundetentransport eingerichtet und mit den Warnvorrichtungen ausgestattet sind
- mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h
- bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt
PS: wer nur Fahrten durchführt, für die es nur den Code 122 braucht und im Besitz der Kat. D1 (3,5t, mit Code 106) ist, braucht weder eine schriftliche noch eine praktische Prüfung. Dies ist aber nur gültig, wenn der Betreiber selber das Fahrzeug zur Verfügung stellt (z. B. die Schule stellt den Schulbus selber zur Verfügung, also kein externer Anbieter)
4. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt. Selbstständiges Fahren an bestimmte Ziele wird erwartet.
Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 45 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen, oder einer höheren Ausweiskategorie.
Keine praktische Prüfung abzulegen haben:
- InhaberInnen der Kategorie C auf (schriftliches) Gesuch hin, die während min. einem Jahr vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug klaglos gefahren sind.
- InhaberInnen der Kategorie C1, sofern die Zusatz-Theorieprüfung nach dem 1.11.2003 absolviert wurde.
- InhaberInnen der Kategorie D oder der seit 1.4.2003 neuen Kat. D1.
Berechtigungen
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kat. B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen.
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Unterkategorie B1 besteht, darf nur BPT mit Fahrzeugen dieser Unterkategorie oder mit Fahrzeugen der Spezialkat. F durchführen.
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Spezialkategorie F besteht, darf nur BPT mit Fahrzeugen dieser Unterkategorie durchführen.
Lernfahrt
Da der berufmässige Personentransport keinen Lernfahrausweis benötigt sind Sie berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson. Es ist auch kein "L" anzubringen. Mitfahrer sind erlaubt.