M: Motorfahrräder
Mindestalter: 14
Voraussetzung: keine
Nothelferkurs, Verkehrskunde & Grundkurs: nicht notwendig
Lernfahrausweis: nein
Begleitperson: nicht erforderlich
Motorfahrrad bis 30 km/h
Berechtigung: Kategorien M, Leichtmofas*, Elektroleichtmotorfahrrad**
* Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen.
** Elektro-Leichtmotorfahrrad („Elektrovelos“) mit einer Leistung bis max. 500 Watt, Tretunterstützung bis max. 25 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis erforderlich.
** Elektro-Motorfahrrad („Elektro-Mofas“ mit Mofanummer) mit einer Leistung bis max. 1000 Watt, Tretunterstützung bis max. 45 km/h, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: ab 14 Jahren Kategorie M notwendig.
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): - das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Obwohl für die Kategorie M kein Lernfahrausweis nötig ist,
füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" trotzdem aus.
2. "Vereinfachte" Theorie-Prüfung
Eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien vereinfachte Basistheorieprüfung.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 120 Punkten deren 108 erreicht werden. Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.
Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
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Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I)
3. Praktische Prüfung
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn Zweifel an der Fahrkompetenz besteht.