G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
Mindestalter: 14
Voraussetzung: keine
Nothelferkurs & Verkehrskunde: nein
Lernfahrausweis: nein
Berechtigung: Kategorien G, M
Der Ausweisinhaber darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahr führen.
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.
Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, darf auch landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen. Im Ausweis wird Code G40 eingetragen.
Für Infos betreffend G40 Kurse klicke hier: G40 Kurse
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): - das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.
Der Weg zum Führerausweis
1. Gesuch Lernfahrausweis
Obwohl für die Kategorie G kein Lernfahrausweis nötig ist,
füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" trotzdem aus.
2. "Vereinfachte" Theorie-Prüfung
Eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien vereinfachte Basistheorieprüfung.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 120 Punkten deren 108 erreicht werden. Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.
Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
Theorie CD mit allen Testfragen und Lösungen
Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I)
3. Praktische Prüfung
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn Zweifel an der Fahrkompetenz besteht.