Beschränkungen und Zusatzangaben zum Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)
FAHRER
01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
01.01 Brillen
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzgläser
01.04 Opakgläser
01.05 Augenschutz
01.06 Brillen oder Kontaktlinsen
02 Hörprothese/Kommunikationshilfe
02.01 Hörprothese an einem Ohr
02.02 Hörprothese an beiden Ohren
03 Prothese/Orthese der Gliedmassen
03.01 Prothese/Orthese der Arme
03.02 Prothese/Orthese der Beine
04 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
05 Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes; das
Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen)
05.01 (von ..h bis ...h) Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
05.02 (... km) Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts bzw. innerhalb der Region
05.03 Fahren ohne Mitfahrer erlaubt
05.04 (..km/h) Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h
05.05 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerausweises sein muss
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
05.08 Kein Alkohol
FAHRZEUGANPASSUNGEN
10 Angepasste Schalten
10.01 Handschaltung
10.02 Automatikgetriebe
10.03 Elektronisches Wechselgetriebe
10.04 Anpassung des Schalthebels / Wählhebels
10.05 Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt
15 Angepasste Kupplung
15.01 Angepasstes Kupplungspedal
15.02 Handkupplung
15.03 Automatische Kupplung
15.04 Trennwand vor abgeteiltem/heruntergeklapptem Kupplungspedal
20 Angepasste Bremsmechanismen
20.01 Angepasstes Bremspedal
20.02 Verbreitertes Bremspedal
20.03 Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuss
20.04 Bremspedal (Fussraste)
20.05 Bremspedal (Kipppedal)
20.06 Angepasste Betriebsbremse (Handbedienung)
20.07 Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse
20.08 Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert
20.09 Angepasste Feststellbremse
20.10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung
20.11 (Angepasste) Feststellbremse mit Fussbedienung
20.12 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Bremspedal
20.13 Mit dem Knie betriebene Bremse
20.14 Elektrisch betriebene Bremse
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
25.01 Angepasstes Gaspedal
25.02 Gaspedal (Fussraste)
25.03 Gaspedal (Kipppedal)
25.04 Handgas
25.05 Beschleunigung mit dem Knie
25.06 Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.)
25.07 Gaspedal links vom Bremspedal
25.08 Gaspedal links
25.09 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Gaspedal
30 Angepasste kombinierte Beschleunigungs- und Bremsmechanismen
30.01 Parallelpedale
30.02 Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene
30.03 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene
30.04 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese
30.05 Abgenommenes/heruntergeklapptes Gas- und Bremspedal
30.06 Bodenerhöhung
30.07 Trennwand seitlich des Bremspedals
30.08 Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese
30.09 Trennwand vor Gas- und Bremspedal
30.10 Mit Fersen-/Beinstütze
30.11 Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse
35 Angepasste Bedienungsvorrichtungen
(Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
35.01 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen
35.02 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen
35.03 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der linken Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen
35.04 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel...) loszulassen
35.05 Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gas- und Bremsschaltung, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf usw.) loszulassen
40 Angepasste Lenkung
40.01 Standardservolenkung
40.02 Verstärkte Servolenkung
40.03 Lenkung mit Hilfssystem erforderlich
40.04 Verlängerte Lenksäule
40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem und/oder verstärktem Teil, verkleinertem Lenkraddurchmesser usw.)
40.06 Höhenverstellbares Lenkrad
40.07 Senkrechtes Lenkrad
40.08 Waagrechtes Lenkrad
40.09 Fusslenkung
40.10 Andersartig angepasste Lenkung (Steuerknüppel usw.)
40.11 Drehknopf am Lenkrad
40.12 Drehgabel am Lenkrad
40.13 Mit Orthese, Tenodese
42 Angepasste(r) Rückspiegel
42.01 Rechter Aussenrückspiegel erforderlich
42.02 Aussenrückspiegel auf dem Kotflügel
42.03 Zusätzlicher Innenrückspiegel mit Sichterweiterung
42.04 Innenrückspiegel mit Rundsicht
42.05 Rückspiegel für toten Winkel
42.06 Elektrisch bedienbare Aussenrückspiegel
43 Angepasster Führersitz
43.01 In der Höhe angepasster Führersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen
43.02 Der Körperform oder der Grösse angepasster Sitz
43.03 Führersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Sitzstabilität
43.04 Führersitz mit Armlehne
43.05 Verlängerte Gleitschiene des Führersitzes
43.06 Angepasster Sicherheitsgurt
43.07 Hosenträgergurt
44 Anpassungen des Motorrades (verpflichtende Verwendung von Untercodes)
44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen
44.02 (Angepasste) Handbremse (Vorderrad)
44.03 (Angepasste) Fussbremse (Hinterrad)
44.04 (Angepasster) Beschleunigungsmechanismus
44.05 (Angepasste) Handschaltung und Handkupplung
44.06 (Angepasste) Rückspiegel
44.07 (Angepasste) Bedienungselemente (Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten usw.)
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füssen gleichzeitig ermöglichen
BESCHRÄNKUNG AUF EIN BESTIMMTES FAHRZEUG
45 Motorrad nur mit Seitenwagen
50 (..) Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrgestell- oder der Stammnummer)
51 (..) Beschränkung auf ein Fahrzeug unter Angabe der Kontrollschildnummer
VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN
70 (..) Umtausch des Führerausweises eines Drittlands (Landeszeichen in Klammern)
71 (..) Duplikat des Führerausweises Nummer … (Landeszeichen und Ausweisnummer im Falle eines Drittlandes; z. B. 71.98321.HR)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (..) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
Nationale Beschränkungen und Zusatzangaben zu bestimmten Kategorien,
Unterkategorien und Spezialkategorien
101 Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt)
25kW A: Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg
45kmh A1: Motorräder der Unterkat. A1 mit auf höchstens 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit
121 B, B1, C, C1 oder F: Berufsmässiger Personentransport
122 B, B1, oder F: beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte.
Sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen. Sowie berufsmässiger Personentransport bei Fahrten, bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2):
3,5t D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D2 (Übergangsrecht). 3,5 Tonne ist nur eingetragen , wenn keine schwere Kategorie (ab C1) vorhanden ist
106 D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D1 und D2. Im Binnenverkehr (CH) zum nicht berufsmässigen Führen von Kleinbussen zum Personentransport: - mit einem Gesamtgewicht von max. 3,5t und mit mehr als 16 Sitzplätzen (exkl. Führer) & zum Mitführen von Anhängern von mehr als 750 kg an Kleinbussen.
107 D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht)
108 B: Kennzeichen „Arzt/Notfall" bewilligt
109 Bei Kat. C1 / C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht)
110 B oder C: Zum Führen von Trolleybussen berechtigt
111 C, C1, D, D1 oder Bewilligung berufsm. Personentransport: Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden
118 C1: Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von der Platzzahl und dem Gesamtgewicht
G40 G: Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge
Zusatzangaben, die nur im Lernfahrausweis eingetragen werden (Legende auf der Rückseite des LFA)
112 Lernfahrten nur mit Fahrlehrer oder Ausbilder
113 Lernfahrten ohne Begleitperson bewilligt (nur wenn Ausnahme von der Begleitpflicht bewilligt wird)
114 Gilt nur mit Bescheinigung über Grundschulung
115 Gilt nur nach bestandener Theorieprüfung (nur für LFA bis 31.03.2003)
118 Berechtigt zu Lernfahrten mit Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg und Fahrschullastwagen
Ersatz der Fahrlehrerausweise durch Zusatzangaben im Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)
201 Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen)
202 Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen)
204 Fahrlehrer Kat. IV (Motorräder)