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Strahlende Schülerin der Fahrschule Oerlikon auf dem Fahrersitz lehnt mit Kopf aus dem Fenster

Beschränkungen und Zusatzangaben  zum Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)

FAHRER

01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz

01.01 Brillen
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzgläser
01.04 Opakgläser
01.05 Augenschutz
01.06 Brillen oder Kontaktlinsen

 

02 Hörprothese/Kommunikationshilfe

02.01 Hörprothese an einem Ohr

02.02 Hörprothese an beiden Ohren 

   

03 Prothese/Orthese der Gliedmassen

03.01 Prothese/Orthese der Arme
03.02 Prothese/Orthese der Beine

04 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen


05 Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes; das
Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen)

05.01 (von ..h bis ...h) Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
05.02 (... km) Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts bzw. innerhalb der Region
05.03 Fahren ohne Mitfahrer erlaubt
05.04 (..km/h) Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h
05.05 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerausweises sein muss
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
05.08 Kein Alkohol

   

FAHRZEUGANPASSUNGEN

10 Angepasste Schalten

10.01 Handschaltung
10.02 Automatikgetriebe
10.03 Elektronisches Wechselgetriebe
10.04 Anpassung des Schalthebels / Wählhebels
10.05 Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt

 

15 Angepasste Kupplung

15.01 Angepasstes Kupplungspedal
15.02 Handkupplung
15.03 Automatische Kupplung
15.04 Trennwand vor abgeteiltem/heruntergeklapptem Kupplungspedal

 

20 Angepasste Bremsmechanismen

20.01 Angepasstes Bremspedal
20.02 Verbreitertes Bremspedal
20.03 Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuss
20.04 Bremspedal (Fussraste)
20.05 Bremspedal (Kipppedal)
20.06 Angepasste Betriebsbremse (Handbedienung)
20.07 Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse
20.08 Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert
20.09 Angepasste Feststellbremse
20.10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung
20.11 (Angepasste) Feststellbremse mit Fussbedienung
20.12 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Bremspedal
20.13 Mit dem Knie betriebene Bremse
20.14 Elektrisch betriebene Bremse

 

25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen

25.01 Angepasstes Gaspedal
25.02 Gaspedal (Fussraste)
25.03 Gaspedal (Kipppedal)
25.04 Handgas
25.05 Beschleunigung mit dem Knie
25.06 Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.)
25.07 Gaspedal links vom Bremspedal
25.08 Gaspedal links
25.09 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Gaspedal

 

30 Angepasste kombinierte Beschleunigungs- und Bremsmechanismen

30.01 Parallelpedale
30.02 Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene
30.03 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene
30.04 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese
30.05 Abgenommenes/heruntergeklapptes Gas- und Bremspedal
30.06 Bodenerhöhung
30.07 Trennwand seitlich des Bremspedals
30.08 Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese
30.09 Trennwand vor Gas- und Bremspedal
30.10 Mit Fersen-/Beinstütze
30.11 Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse

 

35 Angepasste Bedienungsvorrichtungen

(Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)

35.01 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen
35.02 Bedienung der Schaltvorrichtungen, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen
35.03 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der linken Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel usw.) loszulassen
35.04 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf, Drehgabel...) loszulassen
35.05 Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gas- und Bremsschaltung, ohne das Lenkrad/Zubehör (Drehknopf usw.) loszulassen

 

40 Angepasste Lenkung

40.01 Standardservolenkung
40.02 Verstärkte Servolenkung
40.03 Lenkung mit Hilfssystem erforderlich
40.04 Verlängerte Lenksäule
40.05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem und/oder verstärktem Teil, verkleinertem Lenkraddurchmesser usw.)
40.06 Höhenverstellbares Lenkrad
40.07 Senkrechtes Lenkrad
40.08 Waagrechtes Lenkrad
40.09 Fusslenkung
40.10 Andersartig angepasste Lenkung (Steuerknüppel usw.)
40.11 Drehknopf am Lenkrad
40.12 Drehgabel am Lenkrad
40.13 Mit Orthese, Tenodese

 

42 Angepasste(r) Rückspiegel

42.01 Rechter Aussenrückspiegel erforderlich
42.02 Aussenrückspiegel auf dem Kotflügel
42.03 Zusätzlicher Innenrückspiegel mit Sichterweiterung
42.04 Innenrückspiegel mit Rundsicht
42.05 Rückspiegel für toten Winkel
42.06 Elektrisch bedienbare Aussenrückspiegel

43 Angepasster Führersitz

43.01 In der Höhe angepasster Führersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen
43.02 Der Körperform oder der Grösse angepasster Sitz
43.03 Führersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Sitzstabilität
43.04 Führersitz mit Armlehne
43.05 Verlängerte Gleitschiene des Führersitzes
43.06 Angepasster Sicherheitsgurt
43.07 Hosenträgergurt 

44 Anpassungen des Motorrades (verpflichtende Verwendung von Untercodes)

44.01 Einzeln gesteuerte Bremsen
44.02 (Angepasste) Handbremse (Vorderrad)
44.03 (Angepasste) Fussbremse (Hinterrad)
44.04 (Angepasster) Beschleunigungsmechanismus
44.05 (Angepasste) Handschaltung und Handkupplung
44.06 (Angepasste) Rückspiegel
44.07 (Angepasste) Bedienungselemente (Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchten usw.)
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füssen gleichzeitig ermöglichen

BESCHRÄNKUNG AUF EIN BESTIMMTES FAHRZEUG

45 Motorrad nur mit Seitenwagen
50 (..) Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrgestell- oder der Stammnummer)
51 (..) Beschränkung auf ein Fahrzeug unter Angabe der Kontrollschildnummer

VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN

70 (..) Umtausch des Führerausweises eines Drittlands (Landeszeichen in Klammern)
71 (..) Duplikat des Führerausweises Nummer … (Landeszeichen und Ausweisnummer im Falle eines Drittlandes; z. B. 71.98321.HR)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (..) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen

Nationale Beschränkungen und Zusatzangaben zu bestimmten Kategorien, 

Unterkategorien und Spezialkategorien

101 Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt)

25kW A: Motorräder bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg

45kmh   A1: Motorräder der Unterkat. A1 mit auf höchstens 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit

121  B, B1, C, C1 oder F: Berufsmässiger Personentransport

122  B, B1, oder F: beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg für Ambulanzen-, Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte.
Sowie berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h erreichen. Sowie berufsmässiger Personentransport bei Fahrten, bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt   (Art. 4 Abs. 1 Bst. a, b und c ARV 2):

3,5t  D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D2 (Übergangsrecht).  3,5  Tonne ist nur eingetragen , wenn keine schwere Kategorie (ab C1) vorhanden ist

106   D1: Beim Umtausch der bisherigen Kat. D1 und D2. Im Binnenverkehr (CH) zum nicht berufsmässigen Führen von Kleinbussen zum Personentransport: - mit einem Gesamtgewicht von max. 3,5t und mit mehr als 16 Sitzplätzen (exkl. Führer)  & zum Mitführen von Anhängern von mehr als 750 kg an Kleinbussen.

107   D: Regionaler Linienverkehr (Übergangsrecht)

108   B: Kennzeichen „Arzt/Notfall" bewilligt

109      Bei Kat. C1 / C1E: Zum Führen von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 t berechtigt (Übergangsrecht)

110   B oder C: Zum Führen von Trolleybussen berechtigt

111  C, C1, D, D1 oder Bewilligung berufsm. Personentransport: Der ausländische Führerausweis muss mitgeführt werden

118  C1: Berechtigt zum Führen von allen Feuerwehrmotorwagen, unabhängig von der Platzzahl und dem Gesamtgewicht

G40  G: Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge

Zusatzangaben, die nur im Lernfahrausweis eingetragen werden (Legende auf der Rückseite des LFA)

112   Lernfahrten nur mit Fahrlehrer oder Ausbilder

113   Lernfahrten ohne Begleitperson bewilligt (nur wenn Ausnahme von der Begleitpflicht bewilligt wird)

114   Gilt nur mit Bescheinigung über Grundschulung

115   Gilt nur nach bestandener Theorieprüfung (nur für LFA bis 31.03.2003)

118   Berechtigt zu Lernfahrten mit Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg und Fahrschullastwagen

Ersatz der Fahrlehrerausweise durch Zusatzangaben im Führerausweis im Kreditkarten Format (FAK)

201 Fahrlehrer Kat. I (leichte Motorwagen)

202 Fahrlehrer Kat. II (schwere Motorwagen)

204 Fahrlehrer Kat. IV  (Motorräder)

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