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Strahlende Schülerin der Fahrschule Oerlikon auf dem Fahrersitz lehnt mit Kopf aus dem Fenster

B:  Motorwagen bis 3'500 kg
Auto Fahrschule Oerlikon

Elektro Fahrzeug der Fahrschule Oerlikon

Mindestalter: 17

LernfahrausweisJa

Begleitperson Ja

Berechtigungen B, B1, F, G, M

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; sowie

 

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.

 

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):

1. das Mitführen von Anhängern der Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und des Zivilschutzes   

2. zum Führen von leichten Motorwagen der Kat. D1 bei Pannen, Ueberführen und Erproben, Reparatur oder Umbauten sowie für Fahrten zur amtlichen Fahrzeugprüfung

3. zum Führen von Elektro-Rikschas

4. zum Führen von schweren Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber höchstens 4250 kg, sofern sie über einen "emissionsfreien" Antrieb (Art. 9a Abs. 2 VTS2) verfügen und das 3500 kg überschreitende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. Es darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Der Weg zum Führerausweis

Führerausweis Auto Führerschein

1. Nothelferkurs

Gestellte Unfallsituation am Nothelfer Kurs

Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

 

Inhaber der Kategorien A, A beschränkt, A1 oder B1 sowie Ärzte und Pflegepersonal sind vom Kursbesuch befreit.

2. Gesuch Lernfahrausweis

Auto Lernfahrausweis

Fülle das Formular "Lernfahrgesuch" aus. 

 

Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Gesuch beigelegt werden.

Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)

 

Er ist 2 Jahre gültig.

3. Theorie-Prüfung  (nicht nötig wenn im Besitz des Ausweises Kat. A1, A 35kW, A oder B1)

Computer Monitor mit Fragen der Auto Theorie Prüfung

Der Theorieunterricht kann in der Fahrschule besucht werden.  (siehe bei "Standorte")

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.

Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.

Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.

4. Verkehrskunde-Unterricht VKU  (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1, A 35kW, A oder B1)

Mehrere Teilnehmer am VKU Kurs

Der obligatorische Verkehrskunde Kurs dauert 8 Stunden.

Dieser ist meistens auf 2 Abende zu je 4 Stunden aufgeteilt.

Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.

Daher kann er erst nach der Theorieprüfung, muss aber vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung gemacht werden.

Der VKU Kurs kann auch ausserkantonal besucht werden, er ist in der ganzen Schweiz anerkannt.

Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.

5. Praktische Prüfung

Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.  ((LKW Lehrlinge dürfen trotzdem schon ab  17  1/2  die praktische Prüfung ablegen.))

 

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Die Prüfung (inkl. Manöver) dauert 45 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

 

Prüfungsfahrzeug

Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von min. 120 km/h erreicht.

 

Lernfahrt                                                                                                                                                   

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie B berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
-   die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Mitfahrer sind erlaubt.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.

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