B1: Motorwagen bis 670kg
Mindestalter: 18
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nein
Berechtigung: B1, F, G, M sowie Motorschlitten
Dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg und Kleinmotorfahrzeuge
Der Weg zum Führerausweis
2. Gesuch Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Gesuch beigelegt werden.
Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt,
wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises ist nur 12 Monate
3. Theorie-Prüfung (nicht nötig wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1)
Der Theorieunterricht kann in der Fahrschule besucht werden. (siehe bei "Standorte")
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.
Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
4. Verkehrskunde-Unterricht VKU (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1)
Der obligatorische Verkehrskunde Kurs dauert 8 Stunden.
Dieser ist meistens auf 2 Abende zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.
Daher kann er erst nach der Theorieprüfung, muss aber vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung gemacht werden.
Der VKU Kurs kann auch ausserkantonal besucht werden, er ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.
5. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Besonderheit Kat. B1: Die Prüfungsabnahme erfolgt beim zweiplätzigen Fahrzeug durch Mitfahren, sonst mit Begleitfahrzeug und Erteilen der Anweisungen mittels Funk erteilt.
Die Prüfung dauert 50 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von höchstens 670 kg, das eine Geschwindigkeit von mind. 60 km/h erreicht.
Lernfahrt
Der Lernfahrausweis der Kategorie B1 berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.