A1 Führerschein: Motorrad oder Roller
ab 16 Jahre bis max. 125ccm, max. 11Kw oder
ab 15 Jahre beschränkt auf max. 50ccm, max. 45km/h, max. 4kW
Mindestalter: 16 (15 bis 50ccm)
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Nicht erforderlich
Berechtigungen: A1, F, G, M
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
("Elektro" E-Roller A1: 15 Jahre max. 4kW Dauerleistung / 16 Jahre max. 11kW Dauerleistung)
Für 50 ccm Hubraum oder einer Motorleistung von max. 4 kW: Das Befahren von Autobahnen ist nicht erlaubt!
Info: wer die Kat. F im alten Ausweis (der blaue Papierausweis) hat erhält im neuen Ausweis die Kat. A1 beschränkt, jedoch auf 45 km/h limitiert. (da er damals für F nur eine vereinfachte Theorieprüfung ablegte oder zur Kat. B Prüfung geschenkt erhalten hat)
Min.
Alter
15
16
16
18
18
Ich
möchte
50ccm
125ccm
125ccm
125ccm
125ccm
Vorhandener
Ausweis
keiner oder
M (Mofa)
keiner
A1 nur bis 50ccm.
(Praktische Prüfung damals auf 50ccm gemacht)
A1 nur bis 45km/h
geschenkt erhalten mit
Kat. B bis 1.4.2003
Ausweis Kat. B (Auto)
nach 1.4.2003 gemacht
Nothelfer
Kurs
Theo.
Prüfung
VKU
Kurs
Grundschulung
Praktische
Prüfung
ja
ja
8 Std.
12 Stunden
ja
ja
ja
8 Std.
12 Stunden
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ja
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12 Stunden
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12 Stunden
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Der Weg zum Führerausweis
2. Gesuch Lernfahrausweis
Fülle das Formular "Lernfahrgesuch" aus.
Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Gesuch beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind)
Er ist nur 4 Monate gültig. Nach absolviertem Motorrad Grundkurs wird dieser um 12 Monate verlängert.
ACHTUNG: Auch wer bereits im Besitz der Kat. B ist und nur den Motorradgrundkurs absolvieren muss, braucht dafür einen Lehrnfahrausweis!!
Lernfahrausweis ZH
3. Theorie-Prüfung (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1 beschränkt, B oder B1)
Der Theorieunterricht kann in der Fahrschule besucht werden. (siehe bei "Standorte")
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden. Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Tagen zugestellt.
Seit 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
4. Verkehrskunde-Unterricht VKU (nicht nötig wenn im Besitz von Kat. A1 beschränkt, B oder B1)
Der obligatorische Verkehrskunde Kurs dauert 8 Stunden.
Dieser ist meistens auf 2 Abende zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.
Daher kann er erst nach der Theorieprüfung, muss aber vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung gemacht werden.
Der VKU Kurs kann auch ausserkantonal besucht werden, er ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.
5. Grundschulung
Der obligatorische Motorrad / Roller Grundkurs dauert 12 Stunden.
Dieser ist auf 3 Tage zu je 4 Stunden aufgeteilt.
Nicht obligatorisch für Inhaber der Kategorie A1 beschränkt auf 50ccm.
Aber obligatorisch für Inhaber der Kategorie A1 beschränkt auf 45km/h!
Seit 2021 ist die Grundschulung für immer gültig.
Zum Kurs musst DU ein Roller oder Motorrad selber mitbringen!
6. Praktische Prüfung (nicht nötig wer die Prüfung Kat. A1 beschränkt oder B abgelegt hat)
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Besonderheit Kat. A1: Die Prüfungsabnahme erfolgt mit Begleitfahrzeug. Anweisungen werden mittels Funk erteilt.
Die Prüfung dauert (inkl. Manöver): 45 Minuten.
Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.
Achtung: im Winter finden keine Motorradprüfungen statt.
Alle Informationen zur Führerprüfung siehe hier: "Führerprüfung"
Bei der Kategorie A1 wird nach der Begrüssung und Orientierung sofort zur Prüfung gestartet (Fahren im Verkehr).
Die Prüfung der Manöver erfolgt nach der Rückkehr ins Strassenverkehrsamt auf den vorgesehenen Plätzen.
Bei nicht bestandener Manöverprüfung muss trotzdem die ganze Prüfung, inkl. Fahren im Verkehr wiederholt werden.
Der Kandidat/die Kandidatin muss an der Manöverprüfung nachweisen, dass er/sie das Motorrad beherrsch.
Aus den fünf Manövervarianten wird nebst der starken Bremsung min. ein weiteres Manöver geprüft.
Anforderungen an die Manöver der Kategorie A1:
1. Spurgasse (10m lang. 1m breit): In Sitzposition (Füsse auf den Fussrasten) Motorrad in möglichst langsamer Fahrt stabilisieren und beherrschen. Die Richtzeit von 15 Sekunden sollte nicht unterschritten werden.
2. Anfahren am Berg: Sicheres Wegfahren und Einfügen in den Verkehr innert nützlicher Frist, ohne Zurückrollen oder Durchdrehen des Hinterrades. Das Manöver kann auch im Verkehr geprüft werden.
3. Slalom: In Sitzposition um Pilonen oder aufgemalte Markierungen fahren, mit angemessener Bedienung von Kupplung und Gas, ohne Mithilfe der Füsse (Abstehen).
4. "Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen.
5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis:
Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Motorrad ohne Seitenwagen der Kategorie A1 mit einer Hochstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
Ab 15 Jahre: Nenn- bezw. Dauerleistung bis max. 4 kW.
Ab 16 Jahre: wird ein Kleinmotorrad als Prüfungsfahrzeug verwendet, wird im Ausweis dann 45 km/h eingetragen.
Mehrspurige Motorräder sind als Prüfungsfahrzeug für alle Kategorien unzulässig.
Lernfahrt
Der Lernfahrausweis der Kategorie A1 oder der Unterkategorie A1 beschränkt berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.
Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.