Lastwagen - Car - Anhänger
1. Obligatorische Weiterbildung "CZV"
Wer seit September 2009 mit Bussen oder Lastwagen Personen oder Güter transportieren will, muss zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden.
Alle 5 Jahre ist Weiterbildung Pflicht
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsnachweises. Die Kursdauer beträgt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dementsprechend wird der Fähigkeitsausweis jeweils auf fünf Jahre befristet.
Für die Verlängerung muss der Berufschauffeur sein Wissen und Können bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte auffrischen.
Um diejenigen zu belohnen, die sich freiwillig weiterbilden, werden ab 1.1.2007 besuchte Weiterbildungen an die Pflichtstunden angerechnet, sofern sie den Inhalten der neuen Verordnung entsprechen.
Weiterbildungskurse für den Fähigkeitsausweis: siehe hier bei "CZV Weiterbildung"
2. Freiwillige Kurse
TCS Training:
Mercedes Trucktraining:
3. ADR / SDR
Wer gefährliche Güter transportiert, braucht zwingend den ADR-Ausweis.
Merke, sobald am LKW vorne und hinten die orange Tafelgeöffnet werden muss, darf nur mit ADR-Ausweis gefahren werden!
Die hier folgenden Anbieter von ADR-Kursen können wir Ihnen empfehlen: ADR / SDR Kurse