Formulare Strassenverkehrsamt
Gesuch Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" aus.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt,
wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen
Beim erstmaligen einreichen muss der Gesuchsteller beim Strassenverkehrsamt oder der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Beilagen:
1) das vollständig ausgefüllte Gesuch (inklusive Sehtest, nicht älter als 2 Jahre)
2) ein farbiges Passfotos (ca. 35 x 45 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr) sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat
3) CH-Bürger: ID/Pass Ausländer: Ausländerausweis
4) falls schon vorhanden, den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre)
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte zur Theorieprüfung, welches Ihnen frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises ist befristet. Dieser wird nur bei den Kat. A & A1 mit dem Besuch der praktischen Grundschulung ein Mal um 12 Monate verlängert.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber 3 Mal in Folge die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde dann aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Einen zweiten Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie kann nur beantragen, wer auf Grund eines Tests als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Lernfahrausweises werden nicht bestandene praktische Prüfungen vom alten auf den neuen Lernfahrausweis übertragen. Wird ein neues Lernfahrausweisgesuch erst nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Jahren gestellt, werden keine nicht bestandene praktische Prüfungen übernommen.
Einen dritten Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie kann nur beantragen, wer auf Grund eines Tests als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Jahren.
Keinen Lernfahrausweis benötigen:
- Inhaber des Führerausweises der Kat. C oder C1, die ein Gesuch der Kat. D1 stellen
- Inhaber des Führerausweises der Kat. C, die ein Gesuch der Kat. D stellen
- Bewerber der Kat. G und M
Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton
Die Theorie- und die praktische Prüfung kann auf Antrag in einem anderen Kanton als dem Wohnsitzkanton erfolgen.
Alternativ kann die Anfrage hier direkt online eingegeben werden: Online Antrag
Hier der Link zu allen kantonalen Strassenverkehrsämtern der Schweiz: alle Strassenverkehrsämter der Schweiz
Umschreibung eines ausländischen in einen schweizer Führerausweis
Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises: Schweizer Führerausweis
Umtausch Führerausweis im Kreditkartenformat FAK
Wer einen blauen Führerausweis besitzt, kann diesen in einen Führerausweis im
Kreditkartenformat umzutauschen.
Hier können Sie einen Führerausweis im Kreditkartenformat beantragen:
Umzug / Adressänderung
Sie haben eine neue Adresse? Sie sind in den Kanton Zürich zugezogen? Sie sind weggezogen? --> siehe hier: Adressänderung
Internationalen Führerausweis bestellen
Hier können Sie einen Internationalen Führerausweis beantragen: Internationalen Führerausweis
Für Fahrschulen
Informationen und Formulare vom Strassenverkehrsamt Zürich für Fahrschulen: Informationen für Fahrschulen