![]() | Mindestalter: 18 Voraussetzung: Kategorie C Lernfahrausweis: Ja Begleitperson: nein* Berechtigung: Kategorien BE, CE, C1E, DE*, D1E* * sofern im Besitz der Kategorie für das entsprechende Zugfahrzeug |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

1. Gesuch Lernfahrausweis

Er ist 2 Jahre gültig.

Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen
2. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse. Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.
Prüfungsdauer: 90 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Info: es gibt keine direkten CE prüfungen mehr. Wer also keine C Prüfung hat aber trotzdem CE möchte, kann z. B. am Morgen die C Prüfung und am Nachmittag die E Prüfung ablegen.
Prüfungsfahrzeug
Ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Anhängerkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21 t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge von mindestens 14 m und eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist, bestehen.
Lernfahrt
Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie CE besitzt ist berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Wer den Führerausweis der Kategorie C besitzt ist berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson.
Passagiere dürfen nur mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie CE sind.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Mitfahrer sind erlaubt.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.
Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr
Kat. CE Fahrer unter 21 Jahre dürfen Transporte im Ausland nur durchführen, wenn Sie:
a) eine Berufslehre als Lastwagenführer absolviert haben, oder eine
b) zweitägige Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr besucht haben