F:  Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

                                                                                                                                                         

Kategorie F


          
Mindestalter:
16 Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
 
18 Jahre für die übrigen Fahrzeuge


Voraussetzung:  keine

Nothelferkurs & Verkehrskunde:  nicht notwendig

Lernfahrausweis: Ja

Begleitperson: keine erforderlich

Berechtigung:  Kategorien F, G, M

 

Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): 
- das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.

  

  

Der Weg zum Führerausweis

  

  

1. Gesuch Lernfahrausweis

Lernfahrausweis
Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus. 

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
(Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt,
wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).


Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises ist nur 12 Monate.
    

  

  

2. "Vereinfachte" Theorie-Prüfung  (nicht nötig wenn im Besitze des Ausweises Kat. G)

fahrschule theorie
Eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung.

Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 120 Punkten deren 108 erreicht werden.

Prüfungssprachen:  deutsch, französisch, italienisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


  


Eine Lern-CD zum Kauf ist im Fachhandel erhältlich (drei sprachig: D/F/I)

  

  

3. Praktische Prüfung

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Jedoch der Eigenart des Prüfungsfahrzeuges angepasst.

Die Prüfung dauert 50 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

  

Prüfungsfahrzeug

Ein Motorfahrzeug der Spezialkategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht.
Auch ein landwirtschaftliches Motorfahrzeug, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht, kann verwendet werden (G ist eine Teilmenge von F). 

  

Lernfahrt

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie F berechtigt zu Fahrten ohne Begleitperson.

Mitfahrer sind nur erlaubt, wenn diese Person selbst im Besitz der entsprechenden Kategorie ist.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen. 

Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.