E Bike | Elektro Fahrräder | Fahrschule Zürich Oerlikon
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Strahlende Schülerin der Fahrschule Oerlikon auf dem Fahrersitz lehnt mit Kopf aus dem Fenster

E-Bike's und Elektro-Fahrzeuge
die ebenfalls  der "Kategorie M " zugeteilt sind

weisses Elektro Fahrrad

E-Bike

  • ​​​​​​​bis 25 km/h: von 14 - 16 Jahre mit Kat. M

  • bis 25 km/h: ab 16 Jahre ohne Ausweis

  • bis 45 km/h: ab 14 Jahre mit Kat. M

rot schwarzer Elektro Rollstuhl

Elektro Rollstuhl

  • bis 20 km/h: ab 16 Jahre ohne Ausweis (für alle elektr. FZ)

  • bis 30 km/h: ab 14 Jahre mit Kat. M

Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern, also zur Kategorie M. 

Die "langsame" Kategorie heisst "Leicht-Motorfahrräder":

Ihr gehören Fahrzeuge an, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25kmh aufhört, zu unterstützen.

Für die langsame Kategorie gilt: 

- Führerausweis M für 14-16 Jährige
- keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung, (in der Regel in  der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen)
- keine Helmpflicht

- Licht am Tag obligatorisch

- Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt

- 1 Kindersitz erlaubt

- Kinder-Veloanhänger erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt

Die "schnelle" Kategorie heisst "Motorfahrräder":

Ihr gehören alle anderen E-Bikes an, deren Motor nicht stärker als 1000 W ist und bei 45 km/h aufhört, zu unterstützen.

(was schneller fährt und/oder stärker ist, ist ein Motorrad.)

 

Für die schnelle Kategorie gilt:
- Führerausweis M (ab 14 Jahre)

- gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung

- Licht am Tag obligatorisch

- Geschwindigkeitsmesser (Tacho) 
- Anschiebehilfe bis 30 kmh erlaubt
- Helmpflicht
- Motorfahrrad-Beleuchtung sowie ein Rückspiegel Pflicht               

- 1 Kindersitz erlaubt
- Kinder-Veloanhänger erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot mit abgestelltem Motor erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" mit abgestelltem Motor erlaubt

Ein Velohelm ist obligatorisch, wenn mit Tretunterstützung mehr als 25 km/h erreicht werden können.

Ein Mofahelm ist vorgeschrieben, wenn mit reiner Motorkraft mehr als 20 km/h möglich sind.    

 

Regeln für schnelle Elektrovelos (S-Pedelecs) im angrenzenden Ausland

Im Gegensatz zur Schweiz gelten Elektrovelos mit mehr als 25 km/h Tretunterstützung im angrenzenden Ausland als Motorräder, die die Veloinfrastruktur nicht benützen dürfen.

Zudem gelten strengere Bedingungen betreffend beispielsweise den Helm und das Transportieren von Kindern.

Pro Velo Schweiz hat im November 2020 die Regeln zusammengestellt (ohne Gewähr): Liste_S-Pedelecs

Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern, also Kat. M. 

Für den Weg zum Ausweis siehe also am besten bei Kat. M (Mofa)

Übersicht von Pro Velo

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