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Seit 1. September 2009:
Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Wer mit Motorwagen der Kategorie C oder der Unterkategorie C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Dafür muss zusätzlich zum Führerausweis:
1. den Fähigkeitsausweis (auch Ausweis 95 genannt) für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben. (Infos zur Ausbildung siehe unter "CZV Ausbildung")
und
2. sich regelmässig weiterbilden. Alle fünf Jahre ist 5 Tage Weiterbildung Pflicht. (Infos zur Weiterbildung siehe unter: "CZV Weiterbildung")
Weitere Infos: siehe unter "www.cambus.ch" (Camion & Bus)
Fähigkeitsausweis bestellen:
Wer die praktische Führerprüfung für die Kat. C1, C, D1, D noch vor dem 1. September 2009 abgeschlossen hat, erhält den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei, sofern 5 Tage Weiterbildung in den letzten 5 Jahren besucht wurden. Der Fähigkeitsausweis kann dann hier beantragt werden: "CZV Fähigkeitsausweis"
- für private Fahrten,
- für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
- für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz,
- für Probe- oder Überführungsfahrten,
- in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen,
- für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten,
- zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt,
- im werkinternen Verkehr.