
Lastwagenfahrschule
Lastwagenführerlehrlinge 17 Jahre
Voraussetzung: Kategorie B
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: Ja
Berechtigungen: B, B1, C, C1, F, G, M,
sowie BPT & D1 sofern Mindestalter 21 Jahre
und 1 Jahr Fahrpraxis erreicht
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr):
1) zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, D1 und leeren Trolleybussen.
2) das Mitführen von Anhängern der Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei und des Zivilschutzes

1. Gesuch Lernfahrausweis

Der Sehtest auf dem Formular ist nötig, obschon später auch noch eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung statt findet.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung erteilt.
Er ist 2 Jahre gültig.
Info: Der Lernfahrausweis der Kat.C berechtigt auch zu Lernfahrten der Kat. B. (Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C ablegen will, muss aber die Führerprüfung der Kategorie B bereits bestanden haben)

Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen
2. Medizinische Untersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis und die Anmeldeunterlagen zur Zusatz-Theorieprüfung.
3. Zusatz-Theorieprüfung

- Signale & Verkehrsregeln
- Ladungssicherung
- ARV 1: Arbeits- & Ruhezeitverordnung
- Fahrtschreiber
- Reifen & Felgen
- Batterien
- Schmierung- & Motorkühlung
- Kraftübertragung
- Bremssysteme der Motorwagen
- Bremssysteme der Anhänger
Theorieunterricht können Sie im Gruppenunterricht bei Ihrer Fahrschule besuchen. (siehe Daten bei "Standorte")
Die Theorieprüfung dauert 75 Minuten.
Sie wird grundsätzlich am Computer abgelegt. 40 Fragen, max. 4 Fehler.
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).
Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
4. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann. Es wird eine einwandfreie Fahrzeugbedienung und ausgeglichene, vorbildliche Fahrweise verlangt.
Die Prüfung dauert 90 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Ein Motorfahrzeug der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.
Lernfahrt
Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt;
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.
Mitfahrer sind erlaubt.
Bei Fahrten ins Ausland sind die Vorschriften beim Konsulat oder beim Grenzübertritt zu erfragen.
Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr
Kat. C Fahrer unter 21 Jahre dürfen Transporte im Ausland nur durchführen, wenn Sie:
a) eine Berufslehre als Lastwagenführer absolviert haben, oder eine
b) zweitägige Zusatzausbildung für den internationalen Verkehr besucht haben (siehe Daten bei "Theorie")
Lastwagenführer-Lehrlinge
Das Mindestalter für den Lernfahrausweis beträgt 17, für den Führerausweis 18 Jahre.
Lernfahrten mit Motorwagen der Kategorien B und C nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders.
Die praktische Führerprüfung der Kategorie B darf frühestens 6 Monate, die der Kategorien C & CE frühestens 1 Monat vor Erreichen des 18. Altersjahres absolviert werden. Nach bestandener praktischer Prüfung der Kategorie B berechtigen die Lernfahrausweise, bis zur Erreichung des Mindestalters, weiterhin nur zu begleiteten Fahrten mit Motorwagen der Kategorien B und C.