Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.
Wer an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, darf auch landwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen. Im Ausweis wird der Code G40 eingetragen.
Für Infos betreffend G40 Kurse klicke hier: G40 Kurse
Zusätzliche Berechtigung innerhalb der Schweiz (Binnenverkehr): - das Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen dieser Kategorie.
1. Gesuch Lernfahrausweis
Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen
2. Theorie-Prüfung
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.
Diese wird am Computer abgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 120 Punkten deren 108 erreicht werden. Prüfungssprachen: deutsch, französisch, italienisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.
Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
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3. Praktische Prüfung
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn Zweifel an der Fahrkompetenz besteht.