![]() | Am 1. Dezember 2005 tratt die Zweiphasenausbildung, verbunden mit dem Führerausweis auf Probe in Kraft. Der heutigen Ausbildung folgt eine dreijährige Probezeit mit obligatorischer Weiterbildung. In dieser Weiterbildung soll der Neulenker lernen, die Gefahren des Strassenverkehrs noch besser zu erkennen und darauf richtig zu reagieren. |
1. Führerausweis auf Probe
Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
Zweiter Lernfahrausweis: Wer nachweisen kann, vor dem 1.Dezember 2005 jemals einen Lernfahrausweis der Kategorien A oder B besessen oder ein Lernfahrausweisgesuch gestellt zu haben erhält einen unbefristeten Führerausweis.
Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zieht, führt zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach noch Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, das die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.
2. Weiterbildung | |
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Kursanbieter:
8600 Dübendorf DRIVE Z TCS & Fahrlehrerverband ZH 8400 Winterthur Driving-Park AG
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Erster Kurstag innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Führerausweises
Am ersten Kurstag werden das Bewusstsein der Kursteilnehmenden für die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert. Mittels Unfallanalysen werden einerseits verschiedene Unfallursachen, andererseits aber auch die straf- und massnahmerechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen aufgearbeitet. Die Kursteilnehmenden sollen zudem auf einem für den übrigen Strassenverkehr nicht zugänglichen Platz gefahrlos erkennen und erleben, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie sie diese vermeiden können. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. Zu diesem Zeitpunkt ist erwiesenermassen die Unfallhäufigkeit der Neulenkenden besonders hoch.
Am zweiten Kurstag absolvieren alle Kursteilnehmenden eine so genannte Feedbackfahrt, auf der sie vom Moderator und weiteren Kursteilnehmenden begleitet werden. Im Anschluss daran geben die mitfahrenden Kursteilnehmenden dem Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin Rückmeldungen zum Fahrstil. Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin wird so in die Lage versetzt, kritische Äusserungen von meist Gleichaltrigen mit dem Selbstbild zu vergleichen. Dadurch wird die Bereitschaft erhöht, die Fremd- und die Selbsteinschätzung in Einklang zu bringen. Am zweiten Kurstag vertiefen die Kursteilnehmenden zudem die Kenntnisse über umweltschonendes und energiesparendes Fahren, die sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.
Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildung:
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert und nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft. Zudem ist die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises während mindestens sechs Monaten nach der Widerhandlung ausgeschlossen.